Sportstätten
Gleiches Recht für Alle
In den Sportstätten sollen gemäß des Gleichberechtigungsgrundsatzes die gleichen Bekleidungsregeln für alle Geschlechter gelten: Beim Schwimmen, Bouldern etc. darf es nicht manchen Menschen verboten werden, oben Ohne zu sein, wenn es anderen selbstverständlich möglich ist.